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   VGH Bayern, 10.04.2002 - 8 B 01.1173   

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VGH Bayern, 10.04.2002 - 8 B 01.1173 (https://dejure.org/2002,45782)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.04.2002 - 8 B 01.1173 (https://dejure.org/2002,45782)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. April 2002 - 8 B 01.1173 (https://dejure.org/2002,45782)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG München, 28.10.2010 - M 24 K 09.5944

    Straßenumstufung; Verkehrsbedeutung; Kreisstraße; Gemeindeverbindungsstraße

    Nur in Zweifelsfällen gibt das Klassifizierungsmerkmal der Verkehrsfunktion den Ausschlag (BayVGH, Urt. v. 10.4.2002, 8 B 01.1173, juris RdNr. 13).

    In geringerem Maße gilt das auch für die Kreisstraßen, da sie dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises, dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Gemeinden oder dem erforderlichen Anschluss von Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz dienen oder zu dienen bestimmt sind (Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BayStrWG) (BayVGH, Urt. v. 10.4.2002, a.a.O.).

    Denn die teilweise oder zeitweise Übernahme von Verkehrsfunktionen übergeordneter Straßen führt nicht zu einer bei der Einstufung in Straßenklassen zu berücksichtigenden Teilhabe an deren Netzfunktion (BayVGH, Urt. v. 10.4.2002, a.a.O., RdNr. 15).

    Etwas anderes hätte allenfalls dann zu gelten, wenn die neue Straße ihre Funktion überhaupt nicht erfüllen würde und somit keine Verbindung für den weiträumigen Verkehr auf der Neubaustrecke bestünde (BayVGH, Urt. v. 10.4.2002, a.a.O., RdNr. 16), wofür hier keine Anhaltspunkte bestehen.

    Entscheidend ist, dass Gemeindestraßen - anders als Staats- und Kreisstraßen, denen durch Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayStrWG eine besondere Zweckbestimmung hinsichtlich des überörtlichen Verkehrs zugewiesen ist - eine solche Netzfunktion fehlt (BayVGH, Urt. v. 10.4.2002, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 01.03.2019 - 8 A 17.40007

    Rechtmäßige Planfeststellung - Verlegung und Ausbau Bundesstraße an

    Diese kann daher - jedenfalls soweit die abzustufende Straße auf ihrem Gebiet verläuft - gemäß § 42 Abs. 2 VwGO geltend machen, dass sie in ihrer Planungshoheit verletzt werde (vgl. BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1173 - juris Rn. 11).

    Das Beurteilungskriterium der Qualität der Straßenfunktion steht bei der Beurteilung der Verkehrsbedeutung selbstständig neben der quantitativen Komponente und kann deshalb auch ausschlaggebend die Straßenklasse bestimmen (BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1173 - juris Rn. 13; B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - a.a.O., m.w.N.).

    Das abzustufende Teilstück dieser Bundesstraße gewinnt nämlich seine frühere Netzfunktion nicht bereits deshalb zurück, weil es als untergeordnete Straße im Rahmen eines "überörtlichen Schleichverkehrs" oder eines Umleitungsverkehrs teilweise Funktionen einer übergeordneten Straßenklasse wahrnimmt (vgl. BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1173 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Etwas anderes mag dann gelten, wenn eine neue Straße ihre Funktion überhaupt nicht erfüllen würde und somit keine Verbindung für den weiträumigen Verkehr auf einer Neubaustrecke bestünde (BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1173 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 24.09.2021 - 8 A 19.40006

    Teilweise erfolgreiche Klage einer Gemeinde gegen einen straßenrechtlichen

    Das Beurteilungskriterium der Qualität der Straßenfunktion steht bei der Beurteilung der Verkehrsbedeutung selbstständig neben der quantitativen Komponente und kann deshalb auch ausschlaggebend die Straßenklasse bestimmen (vgl. BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1173 - juris Rn. 13; B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - BayVBl 2016, 240 = juris Rn. 5 m.w.N.).

    Das abzustufende Teilstück der bisherigen Kreisstraße gewinnt seine frühere Netzfunktion nicht bereits deshalb zurück, weil es als untergeordnete Straße im Rahmen eines "überörtlichen Schleichverkehrs" oder eines Umleitungsverkehrs teilweise Funktionen einer übergeordneten Straßenklasse wahrnimmt (vgl. BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1173 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Etwas Anderes mag dann gelten, wenn eine neue Straße ihre Funktion überhaupt nicht erfüllen würde und somit keine Verbindung für den weiträumigen Verkehr auf einer Neubaustrecke bestünde (BayVGH, U.v. 10.4.2002 a.a.O. juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 31.07.2019 - 8 ZB 18.568

    Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße

    Das Beurteilungskriterium der Qualität der Straßenfunktion steht bei der Beurteilung der Verkehrsbedeutung selbstständig neben der quantitativen Komponente und kann deshalb auch ausschlaggebend die Straßenklasse bestimmen (BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1173 - juris Rn. 13; B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - a.a.O., m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.06.2019 - 8 B 18.2043

    Abgrenzung der Straßenklassen

    Die Qualität der Straßenfunktion kann aber auch ausschlaggebend die Straßenklasse bestimmen (vgl. BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1173 - juris Rn. 13; B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - a.a.O., m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.07.2019 - 8 ZB 18.569

    Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg

    Das Beurteilungskriterium der Qualität der Straßenfunktion steht bei der Beurteilung der Verkehrsbedeutung selbstständig neben der quantitativen Komponente und kann deshalb auch ausschlaggebend die Straßenklasse bestimmen (BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1173 - juris Rn. 13; B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - a.a.O., m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.07.2019 - 8 ZB 18.570

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Abstufung einer

    Das Beurteilungskriterium der Qualität der Straßenfunktion steht bei der Beurteilung der Verkehrsbedeutung selbstständig neben der quantitativen Komponente und kann deshalb auch ausschlaggebend die Straßenklasse bestimmen (BayVGH, U.v. 10.4.2002 - 8 B 01.1173 - juris Rn. 13; B.v. 27.10.2015 - 8 B 15.1296 - a.a.O., m.w.N.).
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